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   OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05   

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OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05 (https://dejure.org/2006,6662)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2006 - 1 U 89/05 (https://dejure.org/2006,6662)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 1 U 89/05 (https://dejure.org/2006,6662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des Vertragsangebots schon vor Annahme durch den anderen Teil; Kündigung aus wichtigem Grund; Vergütungsanspruch bei freier Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Vergütungsanspruchs gegen eine Rundfunktanstalt bei vorzeitiger Beendigung einer Filmproduktion; Anrechnung von durch eine anderweitige Verwertung erzielten Einkünften; Möglichkeit des Widerrufs eines bindenden Vertragsangebots durch den Antragenden bereits ...

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 314; ; BGB § 649

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145 § 314 § 649
    Widerruf eines nach § 145 BGB bindenden Vertragsangebotes vor erfolgter Annahme unter Anwendung der Kündigungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Auch in den Fällen des § 649 BGB steht dem Besteller allerdings - grundsätzlich - der Einwand offen, dass die erbrachten Leistungen, von der fehlenden Vollständigkeit abgesehen, mangelhaft seien (BGH NJW 1997, 259; BGHZ 136, 33).

    Werden Mängel schlüssig und substantiiert geltend gemacht, so trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass sein Werk - von der Unvollständigkeit abgesehen - mangelfrei erbracht ist (BGH NJW 1997, 259; Palandt-Sprau, BGB, 65. Auflage, RN 8 zu § 649 BGB).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Auch in den Fällen des § 649 BGB steht dem Besteller allerdings - grundsätzlich - der Einwand offen, dass die erbrachten Leistungen, von der fehlenden Vollständigkeit abgesehen, mangelhaft seien (BGH NJW 1997, 259; BGHZ 136, 33).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Dass ein Werkvertrag - ungeachtet der Möglichkeit einer freien Kündigung nach § 649 BGB - in den Fällen einer gravierenden, das Vertrauensverhältnis zerstörenden positiven Vertragsverletzung gekündigt werden kann mit der Folge, dass dem Unternehmer für die nicht erbrachten Leistungen keine Vergütung zusteht und der Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen entfällt, soweit diese für den Besteller ohne Wert sind, war vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in der Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 45, 372; BGH NJW 1993, 1972; NJW-RR 1996, 1108; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380; Palandt-Sprau, BGB, 61. Auflage, RN 2 zu § 649 BGB).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Dass ein Werkvertrag - ungeachtet der Möglichkeit einer freien Kündigung nach § 649 BGB - in den Fällen einer gravierenden, das Vertrauensverhältnis zerstörenden positiven Vertragsverletzung gekündigt werden kann mit der Folge, dass dem Unternehmer für die nicht erbrachten Leistungen keine Vergütung zusteht und der Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen entfällt, soweit diese für den Besteller ohne Wert sind, war vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in der Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 45, 372; BGH NJW 1993, 1972; NJW-RR 1996, 1108; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380; Palandt-Sprau, BGB, 61. Auflage, RN 2 zu § 649 BGB).
  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Diese Darlegung ist so weit zu konkretisieren, dass dem Besteller eine Überprüfung der Abrechnung und eine sachgerechte Verteidigung möglich ist (BGH NJW 2001, 85 = BauR 2001, 251; NJW-RR 2002, 1532).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 250/98

    Anspruch auf die übliche Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind - auch beim vorzeitig gekündigten Vertrag - nach § 632 BGB abzurechnen (BGH NJW-RR 2000, 309).
  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03

    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    So wurde bei Mietverträgen eine Frist von 2 bis 3 Wochen für angemessen erachtet (OLG Dresden, NZG 2005, 72; OLG Naumburg, NZG 2005, 75), während beim Erwerb einer Eigentumswohnung eine Zeitspanne von 6 Wochen zugebilligt wurde (OLG Dresden, BauR 2005, 559).
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Diese Darlegung ist so weit zu konkretisieren, dass dem Besteller eine Überprüfung der Abrechnung und eine sachgerechte Verteidigung möglich ist (BGH NJW 2001, 85 = BauR 2001, 251; NJW-RR 2002, 1532).
  • BGH, 20.06.1966 - VII ZR 40/64

    Minderung des Vergütungsanspruchs des Architekten wegen unvollständiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    Dass ein Werkvertrag - ungeachtet der Möglichkeit einer freien Kündigung nach § 649 BGB - in den Fällen einer gravierenden, das Vertrauensverhältnis zerstörenden positiven Vertragsverletzung gekündigt werden kann mit der Folge, dass dem Unternehmer für die nicht erbrachten Leistungen keine Vergütung zusteht und der Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen entfällt, soweit diese für den Besteller ohne Wert sind, war vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in der Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 45, 372; BGH NJW 1993, 1972; NJW-RR 1996, 1108; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380; Palandt-Sprau, BGB, 61. Auflage, RN 2 zu § 649 BGB).
  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05
    So wurde bei Mietverträgen eine Frist von 2 bis 3 Wochen für angemessen erachtet (OLG Dresden, NZG 2005, 72; OLG Naumburg, NZG 2005, 75), während beim Erwerb einer Eigentumswohnung eine Zeitspanne von 6 Wochen zugebilligt wurde (OLG Dresden, BauR 2005, 559).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung

  • OLG Naumburg, 07.09.2004 - 9 U 3/04

    Rechtzeitigkeit der Annahme eines Mietvertragsangebots; Wahrung der Schriftform

  • BGH, 24.04.1986 - VII ZR 139/84

    Umsatzsteuerpflicht des Entgelts nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1990 - 4 U 191/89

    Rechtsanwalt; Stichentscheid; Hinreichende Erfolgsaussicht

  • OLG Hamm, 17.06.1996 - 13 U 30/96
  • OLG Naumburg, 25.04.2017 - 12 U 12/17

    Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit langer Bindungsdauer:

    Denn dem Antragenden kann bei langer Bindungsdauer wie bei einem Dauerschuldverhältnis analog § 314 BGB ein Recht zum Widerruf aus wichtigem Grund zustehen, wenn sich die maßgeblichen Umstände in unvorhersehbarer Weise so erheblich geändert haben, dass dem Offerenten ein Festhalten an dem Angebot unzumutbar wäre (z. B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 311; OLG Stuttgart, OLGR 2007, 691; Backmann, in: JurisPK-BGB, Rdn. 118 zu § 145 BGB).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13

    Vertrag über die Erstellung von Werbefilmen: Qualifizierung als Dienstvertrag;

    51 Verträge über die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich als Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren, da sie auf Herstellung und Ablieferung eines für die Zwecke des Bestellers geeigneten Werkes gerichtet sind (OLG München, Urteil vom 26.02.2009, 29 U 3316/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2006, 1 U 89/05; LG Mainz, Urteil vom 18.11.2004, 1 O 57/03).
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